Formen der Kindeswohlgefährdung
Vernachlässigung
Grundlegende Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden unzureichend befriedigt. (Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Sicherheit, emotionaler Austausch und Förderung in Sprache und Bewegung)
Körperliche Gewalt
Kinder werden durch Eltern oder andere Personen körperlich beeinträchtigt, z. B. durch Schlagen, Treten oder durch Unterlassung (fehlende Versorgung von Verletzungen).
Seelische Grausamkeit
Wiederholte extreme Verhaltensmuster von Erziehungspersonen geben Kindern oder Jugendlichen zu verstehen, dass sie wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, oder nur dazu nütze sind, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen.
Sexueller Missbrauch
Dazu zählt jede sexuelle Handlung an oder vor Kindern und Jugendlichen.
Woran kann man Kindeswohlgefährdung erkennen?
- blaue Flecken, Knochenbrüche
- Verbrennungen oder Verbrühungen
- Verletzungen im Genitalbereich
- Mangelernährung und Austrocknung
- Körpergeruch, verfilzte Haare, schlechte Zähne, schmutzige oder nicht passende Kleidung
- Schlafstörungen, Bettnässen und Einkoten
- Verhaltensauffälligkeiten und -veränderungen
- Rückzugsverhalten
- Kontaktlosigkeit, ängstliches Verhalten
- Rückzug in Phantasiewelten bis hin zum Lügen
- Aufsässigkeit und Distanzlosigkeit
- sexualisiertes oder dem Alter unangemessenes Verhalten
- Schulschwierigkeiten oder Leistungsabfall
- Selbstverletzung und Selbstmordversuche