Hilfe bei der Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung
Wenn Sie beruflich mit Kindern zu tun haben und sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen, haben Sie gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz insoweit erfahrene Fachkraft (§8b SGB VIII, §4 KKG), um das Risiko einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu beurteilen.