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Fragen und Antworten zum Thema Kinderschutz


  • Welche Formen der Kindeswohlgefährdung gibt es?

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    Formen der Kindeswohlgefährdung

    Vernachlässigung
    Grundlegende Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden unzureichend befriedigt. (Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Sicherheit, emotionaler Austausch und Förderung in Sprache und Bewegung)

    Körperliche Gewalt
    Kinder werden durch Eltern oder andere Personen körperlich beeinträchtigt, z. B. durch Schlagen, Treten oder durch Unterlassung (fehlende Versorgung von Verletzungen).

    Seelische Grausamkeit
    Wiederholte extreme Verhaltensmuster von Erziehungspersonen geben Kindern oder Jugendlichen zu verstehen, dass sie wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, oder nur dazu nütze sind, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen.

    Sexueller Missbrauch
    Dazu zählt jede sexuelle Handlung an oder vor Kindern und Jugendlichen.

    Woran kann man Kindeswohlgefährdung erkennen?

    • blaue Flecken, Knochenbrüche
    • Verbrennungen oder Verbrühungen
    • Verletzungen im Genitalbereich
    • Mangelernährung und Austrocknung
    • Körpergeruch, verfilzte Haare, schlechte Zähne, schmutzige oder nicht passende Kleidung
    • Schlafstörungen, Bettnässen und Einkoten
    • Verhaltensauffälligkeiten und -veränderungen
    • Rückzugsverhalten
    • Kontaktlosigkeit, ängstliches Verhalten
    • Rückzug in Phantasiewelten bis hin zum Lügen
    • Aufsässigkeit und Distanzlosigkeit
    • sexualisiertes oder dem Alter unangemessenes Verhalten
    • Schulschwierigkeiten oder Leistungsabfall
    • Selbstverletzung und Selbstmordversuche

     

  • Was kann ich tun?

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    Handlungen beim Erkennen einer Kindswohlgefährdung

    Aufmerksam sein
    Achten Sie auf Ihre Umgebung, vertrauen Sie auf das, was Sie hören, sehen und fühlen.

    Verbündete suchen
    Besprechen Sie sich mit Ihren Kollegen, zum Beispiel mit Hilfe der kollegialen Fallbesprechung. Ziehen Sie eine außenstehende Kinderschutzfachkraft hinzu und lassen Sie sich beraten.

    Beobachtungen notieren
    Dokumentieren Sie alle relevanten Beobachtungen. Was haben Sie gesehen oder gehört? Verzichten Sie dabei bitte auf Hypothesen.

    Ruhe bewahren
    Das Erkennen seelischer, körperlicher oder sexueller Misshandlung ist meist ein langwieriger Prozess. Vorschnelles Handeln kann den Leidensdruck von Kindern noch erhöhen.

    Da sein
    Hören Sie zu, wenn Kinder/Jugendliche mit Ihnen sprechen, (un)eindeutige Aussagen treffen, sich Ihnen anvertrauen, Sie um Hilfe bitten…Fragen Sie die Kinder nicht aus, das könnte sie zu einem Rückzug bewegen.

    Hilfe holen
    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihren Vermutungen oder Ihrem Wissen umgehen sollen, wenden Sie sich an andere Fachkräfte und holen sich Unterstützung.

    Hilfe anbieten
    Bieten Sie dem Kind oder Jugendlichen die Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Fachstellen an. Benennen Sie den betroffenen Familien Ansprechpartner und begleiten Sie sie zum Erstkontakt. Falls Sie selbst Hilfe leisten können, seien Sie bereit.

    Elterngespräche
    Wenn nach Ihrer Einschätzung, das Wohl des Kindes durch ein Gespräch mit den Eltern nicht noch mehr gefährdet wird, dann führen Sie ein Elterngespräch. Beschreiben Sie Ihre Beobachtungen und befragen Sie die Eltern nach deren Einschätzung. Oft gibt es plausible Gründe für das Verhalten des Kindes. Verwenden Sie möglichst keine Aussagen des Kindes!

    Dritte einschalten
    Sie können sich an das Jugendamt des Landkreises Stendal, die Polizeidienststellen im Landkreis und an die Gerichte wenden.
    Bedenken Sie immer, dass das Wohl des Kindes/Jugendlichen im Vordergrund steht. Es ist eine schwere Entscheidung, abzuwägen, was das Beste für ein Kind oder einen Jugendlichen ist. Daher empfehlen wir immer, sich zuerst Unterstützung zur Entscheidungsfindung zu holen.

  • Kinderschutz - Wer ist zuständig?

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    Zuständige Stellen für die Verfolgung einer Kindswohlgefährdung

    Jugendamt
    Das Jugendamt kann den Eltern und ihren Kindern und Jugendlichen Unterstützung anbieten, um eine Gefährdung zu verhindern oder abzuwenden. Es hat die Verantwortung, unverzüglich zu handeln, wenn über eine mögliche Kindeswohlgefährdung informiert wird. Dabei hat es auch die Möglichkeit, Kinder zu ihrem Schutz sofort aus einer Gefahrensituation zu nehmen.

    Familiengericht
    Das Familiengericht hat bei Feststellung einer Kindeswohlgefährdung das Recht in das elterliche Sorgerecht einzugreifen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Es kann den Eltern Auflagen und Weisungen zur Erziehung und Förderung erteilen. Sind solche Maßnahmen erfolglos geblieben oder ist anzunehmen, dass sie zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichen, kann die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt entzogen werden.

    Polizei
    Die Polizei ist eine Gefahrenabwehrbehörde und zuständig für die Verfolgung, aber auch Verhütung von Straftaten. Die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ist eine Straftat gemäß § 171 Strafgesetzbuch, ebenso wie die Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch. Die Polizei hat Möglichkeiten zur sofortigen Krisenintervention, um Kinder aus der Gefahrensituation zu nehmen und sie zu schützen.

  • Wer sind die Ansprechpartner im Jugendamt des Landkreises Stendal?

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    Ansprechpartner im Jugendamt des Landkreises Stendal

    Für fallbezogene Fragen:
    Für ein konkret zu schützendes Kind ist der sozialpädagogische Dienst des Jugendamtes zuständig.
    Den sozialpädagogischen Dienst erreichen Sie unter der Telefonnummer 03931 – 607113 oder über die Zentrale 03931 – 606 und per E-Mail unter sozialpaed-dienst@landkreis-stendal.de

    Außerhalb der Dienstzeiten kann der Bereitschaftsdienst des Jugendamtes über die Rettungsleitstelle unter 112 erreicht werden.

    Für Grundsatzfragen:
    Die Koordinatorin des Netzwerkes Kinderschutz und Frühe Hilfen erreichen Sie unter der Telefonnummer 03931 - 607111 oder per E-Mail an netzwerk-kinderschutz@landkreis-stendal.de

  • Ich arbeite außerhalb des Jugendamtes. Bekomme ich auch Unterstützung , wenn ich eine mögliche Kindeswohlgefährdung beurteilen will ?

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    Hilfe bei der Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung

    Wenn Sie beruflich mit Kindern zu tun haben und sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen, haben Sie gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz insoweit erfahrene Fachkraft (§8b SGB VIII, §4 KKG), um das Risiko einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu beurteilen.

  • Welches Gericht ist für Kinderschutzfragen zuständig?

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    Zuständiges Gericht für Kinderschutzfragen

    Justizzentrum "Albrecht der Bär"
    Amtsgericht Stendal
    Scharnhorststraße 40
    39576 Hansestadt Stendal
    Amtsgericht Stendal
    Postfach 10 11 55
    39576 Hansestadt Stendal
    Telefonzentrale
    Tel.: 03931/58-0
    Fax: 03931/58-2000
    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

  • An welche Beratungsstellen kann ich mich wenden?

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    Beratungsstellen für Fragen rund um den Kinderschutz

    Erziehungs- und Familienberatungsstelle
    Osterburger Straße 4
    39576 Hansestadt Stendal
    Tel.: 03931 / 712855

    Bahnhofsstraße 17
    39606 Hansestadt Osterburg
    Tel.: 03937 / 2929772


    Caritasverband für das Dekanat Stendal
    Frau Kittner
    Brüderstraße 25
    39576 Hansestadt Stendal
    Tel.: 03931 / 715566
    E-Mail: petra.kittner@caritas-stendal.de


    WEISSER RING e. V. - Opferberatung
    Tel. 0151 / 55164650
    Tel. 116 006 (kostenlos)


    Verein Miß-Mut e.V.
    Der Verein bietet Beratung für Opfer von sexualisierter Gewalt, für Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt an.
    Bruchstraße 1
    39576 Hansestadt Stendal
    Tel.: 03931 / 210221
    E-Mail: miss-mut.stendal@web.de


    Opferberatung der Justiz
    Tel. 03931 – 649517

  • Welche Notrufe gibt es?

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    Notrufnummern

    Notdienst
    Telefonnummer
    Feuerwehr und Rettungsdienst 112
    Bereitschaftsdienst des Jugendamtes 112
    Polizei 110
    Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117
    Johanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal 03931 660
    Johanniter-Frauen- und Kinderklinik Stendal 03931 666
    SALUS gGmbH Fachklinikum Uchtspringe, Klinik für Psychiatrie/Psychotherapie 039325 700
    Giftnotruf (24 h) 0361 730730
    Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen 08000 116016
    Kindertelefon (bundesweit) 0800 1110333
    Elterntelefon (bundesweit) 0800 1110550
    Frauenhausverein Stendal e. V.
    außerhalb der Dienstzeiten über Polizeinotruf 110
    03931 715249

Kontakt zur Netzwerkstelle

  Landkreis Stendal
  Jugendamt
  Hospitalstraße 1-2
  39576 Hansestadt Stendal
  Tel.: 03931 60-6
  Fax: 03931 213060
  Mitteilung an die Netzwerkstelle senden

Mitteilung in einem konkreten Kinderschutz-Fall

Landkreis Stendal
Jugendamt
Für fallbezogene Nachrichten in Kinderschutzsachen benutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.

Hilfe in Notsituationen

Jugendamt: 03931 60-6
außerhalb der Dienstzeit: 112

Polizei: 110
Notarzt / Feuerwehr: 112
>> weitere Notfallnummern