Beratung für Fachkräfte bei möglicher Kindeswohlgefährdung
Sie haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?
Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seitdem haben alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz".
FÜR WEN? Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, wie zum Beispiel ErzieherInnen, Sozialpädagogen, Tagesmütter, Lehrkräfte, Ärzte, Hebammen, Lehrkräfte in Schulen, Psychologen, MitarbeiterInnen von Musik- oder Tanzschulen, Fußballtrainer.
WIE? anonymisiert (Name der Familie/des Kindes), kostenfrei, einmal oder als Prozess mit mehreren Beratungen, persönlich (z.B. in Ihren Räumlichkeiten) oder ggf. telefonisch.
WER BERÄT? Erfahrene Fachkräfte aus der Jugendhilfe mit Zusatzqualifikationen im Kinderschutz.
INHALT DER BERATUNG:
- Beurteilung der Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung,
- Klärung weiterer Handlungsschritte,
- ggf. Vorbereitung des Elterngespräches,
- ggf. gemeinsame Einschätzung geeigneter Hilfen und Unterstützungsangebote.
Möchten Sie eine Beratung durch eine "insoweit erfahrene Fachkraft" in Anspruch nehmen?
Dann melden Sie sich beim Netzwerk Kinderschutz netzwerk-kinderschutz@landkreis-stendal.de oder direkt bei den insoweit erfahrenen Fachkräften.
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Übersicht der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Landkreis Stendal Insoweit erfahrene Fachkräfte |
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Flyer-Beratung für Fachkräfte im Landkreis Stendal Information über insoweit erfahrene Fachkräfte |
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Dokumentationsbogen Fallberatung Gefährdungseinschätzung Beratungsprotokoll Stand März 2018 |
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