Gemeinsam für Kinderschutz
Alle Kinder haben das Recht, gesund und sicher aufzuwachsen. Sie benötigen Schutz und Fürsorge vor allen Gefährdungen ihres Wohlergehens. Die Eltern sind für die angemessene Versorgung, Pflege und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass die Grundrechte sowie auch Kinderrechte berücksichtigt und umgesetzt werden.
Wenn sich Eltern z.B. in sozialbelasteten Lebenslagen befinden und die angemessene Versorgung, Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht optimal gewährleisten können, ist das örtliche Jugendamt in der Pflicht, Kinder vor Vernachlässigung, Missbrauch, Misshandlung und weiterer jeglicher Formen von Gewalt zu schützen.
Jeder Erwachsene, ganz gleich ob dieser hauptamtlich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeitet, sollte sich bei einem möglichen Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung beim örtlichen Jugendamt melden. Eine Kindeswohlgefährdung kann auch anonym beim zuständigen örtlichen Jugendamt gemeldet werden. Bei gewichtigen Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung ist das örtliche Jugendamt berechtigt und verpflichtet, die Lebenssituation sowie das Lebensumfeld betroffener Kinder zu überprüfen und nachfolgend entsprechend zu handeln.
Meldungen, die das Kindeswohl betreffen können folgender Stelle schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder anonym mitgeteilt werden:
Tel.: 03931 607113
E-Mail: jugendamt@landkreis-stendal.de
Über das Feld "Gefährdungsmeldung" auf dieser Homepage können Sie auch eine Gefährdung des Kindeswohls melden.