Beratung für hauptamtliche und ehrenamtliche Fachkräfte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Sie haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht? Sie sind sich nicht sicher, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt?
Dann haben Sie die Möglichkeit, sich kostenfrei und anonym durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz aus dem Pool des Landkreises Stendal beraten zu lassen.

Inanspruchnahme der Beratung nach § 8b SGB VIII

In diesem Pfad erhalten Sie weitere Informationen in Bezugnahme auf eine Beratung nach § 8b SGB VIII. Beiliegenden Flyer können Sie gern für Ihre Zwecke verwenden und bei Bedarf an andere Fachkräfte weiterleiten.

Sollten sich Ihrerseits Rückfragen ergeben, so können Sie sich gern telefonisch bei Frau Meineke unter: 03931 607111 oder per E-Mail unter: netzwerk-kinderschutz@landkreis-stendal.de melden.