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Besserer Kinderschutz durch mehr Handlungssicherheit für Ärzte

Kinderschutz-Hotline für Ärzte jetzt bundesweit verfügbar

Seit 1. Oktober 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ des Universitätsklinikums Ulm. Nach einer sechsmonatigen Vorbereitungsphase stand die „Medizinische Kinderschutz-Hotline“ zunächst seit April 2017 für Medizinerinnen und Mediziner in den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg im Pilotbetrieb zur Verfügung. Am 1. Juli 2017 ist nunmehr der bundesweite reguläre Betrieb der Hotline gestartet.

Die Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal. Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegekräfte. Angehörige dieser Berufsgruppen können jetzt im ganzen Bundesgebiet und rund um die Uhr unter der Nummer 0800 19 210 00 bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen erhalten.

„Dem Gesundheitswesen kommt für den Kinderschutz eine Schlüsselfunktion zu“, macht Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley deutlich. „Oft sind Ärztinnen und Ärzte die ersten, zu denen ein akut misshandeltes oder vernachlässigtes Kind gebracht wird. Sie sind daher in besonderer Weise gefordert, im Sinne des Kinderschutzes zu handeln. Dafür brauchen sie Unterstützung und Handlungssicherheit.“

Erste Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb der Kinderschutzhotline zeigen, dass innerhalb des Gesundheitswesens Unsicherheiten beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung bestehen. Gerade an der Schnittstelle zur Kinder- und Jugendhilfe erschweren unterschiedliche Fachsprachen und Herangehensweisen eine gute Zusammenarbeit im Sinne des Kindeswohls. Vor diesem Hintergrund bietet die Kinderschutzhotline eine spezifische Beratung an, beispielsweise bei Fragen wie: Was sind die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln? Welche Schritte kann oder muss ich in einem Kinderschutzfall einleiten? Wo gibt es Hilfe vor Ort? 

Die Beraterinnen und Berater an der Hotline durchlaufen zusätzlich zu ihrer medizinischen Aus- und Weiterbildung einen Kurs zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“, der sich üblicherweise an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe richtet. Den Beraterinnen und Beratern steht rund um die Uhr ein fachärztlicher Hintergrunddienst zur Verfügung. Das Angebot wird fortlaufend qualitätsgesichert begleitet und extern evaluiert.

Weitere Informationen: www.kinderschutzhotline.de

Der Text ist der Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums (Pressemitteilung 096 Veröffentlicht am 27.07.2017) entnommen. 

 

 

 

https://pixabay.com/de/arzt-graue-haare-erfahrung-2337835/
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Flyer_Medizinische_Kinderschutzhotline.pdf
0.2 MB
27.07.2017

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