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  • Ich arbeite außerhalb des Jugendamtes. Bekomme ich auch Unterstützung , wenn ich eine mögliche Kindeswohlgefährdung beurteilen will ?

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    Hilfe bei der Beurteilung einer möglichen Kindswohlgefährdung

    Wenn Sie beruflich mit Kindern zu tun haben und sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen, haben Sie gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz insoweit erfahrene Fachkraft (§8b SGB VIII, §4 KKG), um das Risiko einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu beurteilen.

Kontakt zur Netzwerkstelle

  Landkreis Stendal
  Jugendamt
  Hospitalstraße 1-2
  39576 Hansestadt Stendal
  Tel.: 03931 60-6
  Fax: 03931 213060
  Mitteilung an die Netzwerkstelle senden

Mitteilung in einem konkreten Kinderschutz-Fall

Landkreis Stendal
Jugendamt
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Hilfe in Notsituationen

Jugendamt: 03931 60-6
außerhalb der Dienstzeit: 112

Polizei: 110
Notarzt / Feuerwehr: 112
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