Ich arbeite außerhalb des Jugendamtes. Bekomme ich auch Unterstützung , wenn ich eine mögliche Kindeswohlgefährdung beurteilen will ?
Wenn Sie beruflich mit Kindern zu tun haben und sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen, haben Sie gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz insoweit erfahrene Fachkraft (§8b SGB VIII, §4 KKG), um das Risiko einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu beurteilen.