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  • Kinderschutz - Wer ist zuständig?

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    Zuständige Stellen für die Verfolgung einer Kindswohlgefährdung

    Jugendamt
    Das Jugendamt kann den Eltern und ihren Kindern und Jugendlichen Unterstützung anbieten, um eine Gefährdung zu verhindern oder abzuwenden. Es hat die Verantwortung, unverzüglich zu handeln, wenn über eine mögliche Kindeswohlgefährdung informiert wird. Dabei hat es auch die Möglichkeit, Kinder zu ihrem Schutz sofort aus einer Gefahrensituation zu nehmen.

    Familiengericht
    Das Familiengericht hat bei Feststellung einer Kindeswohlgefährdung das Recht in das elterliche Sorgerecht einzugreifen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Es kann den Eltern Auflagen und Weisungen zur Erziehung und Förderung erteilen. Sind solche Maßnahmen erfolglos geblieben oder ist anzunehmen, dass sie zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichen, kann die elterliche Sorge teilweise oder insgesamt entzogen werden.

    Polizei
    Die Polizei ist eine Gefahrenabwehrbehörde und zuständig für die Verfolgung, aber auch Verhütung von Straftaten. Die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ist eine Straftat gemäß § 171 Strafgesetzbuch, ebenso wie die Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch. Die Polizei hat Möglichkeiten zur sofortigen Krisenintervention, um Kinder aus der Gefahrensituation zu nehmen und sie zu schützen.

Kontakt zur Netzwerkstelle

  Landkreis Stendal
  Jugendamt
  Hospitalstraße 1-2
  39576 Hansestadt Stendal
  Tel.: 03931 60-6
  Fax: 03931 213060
  Mitteilung an die Netzwerkstelle senden

Mitteilung in einem konkreten Kinderschutz-Fall

Landkreis Stendal
Jugendamt
Für fallbezogene Nachrichten in Kinderschutzsachen benutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.

Hilfe in Notsituationen

Jugendamt: 03931 60-6
außerhalb der Dienstzeit: 112

Polizei: 110
Notarzt / Feuerwehr: 112
>> weitere Notfallnummern