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  • Was kann ich tun?

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    Handlungen beim Erkennen einer Kindswohlgefährdung

    Aufmerksam sein
    Achten Sie auf Ihre Umgebung, vertrauen Sie auf das, was Sie hören, sehen und fühlen.

    Verbündete suchen
    Besprechen Sie sich mit Ihren Kollegen, zum Beispiel mit Hilfe der kollegialen Fallbesprechung. Ziehen Sie eine außenstehende Kinderschutzfachkraft hinzu und lassen Sie sich beraten.

    Beobachtungen notieren
    Dokumentieren Sie alle relevanten Beobachtungen. Was haben Sie gesehen oder gehört? Verzichten Sie dabei bitte auf Hypothesen.

    Ruhe bewahren
    Das Erkennen seelischer, körperlicher oder sexueller Misshandlung ist meist ein langwieriger Prozess. Vorschnelles Handeln kann den Leidensdruck von Kindern noch erhöhen.

    Da sein
    Hören Sie zu, wenn Kinder/Jugendliche mit Ihnen sprechen, (un)eindeutige Aussagen treffen, sich Ihnen anvertrauen, Sie um Hilfe bitten…Fragen Sie die Kinder nicht aus, das könnte sie zu einem Rückzug bewegen.

    Hilfe holen
    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit Ihren Vermutungen oder Ihrem Wissen umgehen sollen, wenden Sie sich an andere Fachkräfte und holen sich Unterstützung.

    Hilfe anbieten
    Bieten Sie dem Kind oder Jugendlichen die Kontaktaufnahme und Begleitung zu den Fachstellen an. Benennen Sie den betroffenen Familien Ansprechpartner und begleiten Sie sie zum Erstkontakt. Falls Sie selbst Hilfe leisten können, seien Sie bereit.

    Elterngespräche
    Wenn nach Ihrer Einschätzung, das Wohl des Kindes durch ein Gespräch mit den Eltern nicht noch mehr gefährdet wird, dann führen Sie ein Elterngespräch. Beschreiben Sie Ihre Beobachtungen und befragen Sie die Eltern nach deren Einschätzung. Oft gibt es plausible Gründe für das Verhalten des Kindes. Verwenden Sie möglichst keine Aussagen des Kindes!

    Dritte einschalten
    Sie können sich an das Jugendamt des Landkreises Stendal, die Polizeidienststellen im Landkreis und an die Gerichte wenden.
    Bedenken Sie immer, dass das Wohl des Kindes/Jugendlichen im Vordergrund steht. Es ist eine schwere Entscheidung, abzuwägen, was das Beste für ein Kind oder einen Jugendlichen ist. Daher empfehlen wir immer, sich zuerst Unterstützung zur Entscheidungsfindung zu holen.

Kontakt zur Netzwerkstelle

  Landkreis Stendal
  Jugendamt
  Hospitalstraße 1-2
  39576 Hansestadt Stendal
  Tel.: 03931 60-6
  Fax: 03931 213060
  Mitteilung an die Netzwerkstelle senden

Mitteilung in einem konkreten Kinderschutz-Fall

Landkreis Stendal
Jugendamt
Für fallbezogene Nachrichten in Kinderschutzsachen benutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.

Hilfe in Notsituationen

Jugendamt: 03931 60-6
außerhalb der Dienstzeit: 112

Polizei: 110
Notarzt / Feuerwehr: 112
>> weitere Notfallnummern